AGB
Geschäfts- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Alle Geschäfte wie z.B. Verträge, Lieferungen, Angebote und sonstige Leistungen der Alan Electronics GmbH mit unseren Kunden - soweit nicht im Einzelfall Abweichungen ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind - erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB).
Unsere AGB gelten neben den besonderen Bedingungen des einzelnen Geschäfts; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Abweichungen, insbesondere mündliche Vereinbarungen und sonstige Nebenabreden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit und Gültigkeit der schriftlichen Gegenbestätigung durch uns.
2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind – sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart – stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge kommen erst nach Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Ausführung der Lieferung, zustande. Die Berichtigung von Druckfehlern und Irrtümern sowie geringe Abweichungen in Qualität und Ausführung bleiben vorbehalten. An einen erteilten Auftrag ist der Kunde mindestens vier Wochen gebunden.
3. Preise
Soweit kein Preis für die Ware ausdrücklich vereinbart ist, erfolgt die Berechnung nach unserer am Versandtage – für die gelieferten bzw. angenommenen Mengen – allgemein gültigen Preislisten. Die Preise sind reine Nettopreise in Euro und verstehen sich ab Werk, zuzüglich Verpackung, Transport, Versicherung, Zölle und weiterer evtl. gesetzlich vorgeschriebenen Abgaben, insbesondere Mehrwertsteuer.
4. Zahlung
Die Belieferung erfolgt gegen Nachnahme, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bei Belieferung auf offene Rechnung ist der Rechnungsbetrag spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Praktizierte oder unbefristet vereinbarte Zahlungsziele können wir jederzeit mit angemessener Frist widerrufen.
Zahlungsverzug tritt nach Fälligkeit der Forderung durch Mahnung ein, spätestens aber 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges. Im Falle des Zahlungsverzuges werden unsere sämtlichen Forderungen sofort fällig.
Beanstandungen des Kunden oder Meinungsverschiedenheiten irgendwelcher Art begründen kein Leistungsverweigerungsrecht des Kunden. Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit einer unbestritten und rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Die Geltendmachung von Pfandrechten durch den Kunden ist ausgeschlossen.
Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden von uns nicht als Zahlungsmittel angenommen.
Wir sind jederzeit, auch nach Abschluss des Vertrages, berechtigt, zur Sicherung unserer Forderungen, auch der noch nicht fälligen, eine ausreichende Sicherheitsleistung zu verlangen und weitere Vorausleistungen unsererseits hiervon abhängig zu machen. Das gilt insbesondere, wenn Zweifel an der Bonität des Kunden, Unterdeckung oder Liquiditätslücken usw. auftreten oder sich das ursprüngliche Kreditvolumen erhöht.
5. Lieferung
Lieferungen erfolgen ab Lager Dreieich auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Wir sind berechtigt, jederzeit von einem anderen Ort aus, z.B. direkt vom Herstellerwerk zu liefern. Teillieferungen und Teilleistungen durch uns sind jederzeit zulässig. Die Wahl des Beförderungsweges und der Beförderungsart erfolgt durch uns ohne Haftung für billigste Verfrachtung. Die vorbehaltlose Übernahme der Sendung durch die Eisenbahn, den Frachtführer oder Lagerhalter gilt als Beweis für einwandfreie Beschaffenheit und schließt vorbehaltlich des Gegenbeweises Ansprüche gegen uns wegen Beschädigung aus.
Unvorhergesehene Leistungshindernisse berechtigen uns, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei wir kannten bei Vertragsschluss das Leistungshindernis oder mussten dieses kennen.
Von uns genannte Lieferfristen sind annähernde Angaben und unverbindlich, es sei denn, wir sagen eine bestimmte Lieferfrist ausdrücklich zu. Für die Nichteinhaltung ausdrücklich zugesagter Lieferfristen haften wir nur, soweit uns ein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. Ein Schadensersatz ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, im Übrigen im Falle das Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalisierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch auf nicht mehr als 15 % des Lieferwertes begrenzt. Der Nachweis, dass überhaupt ein Schaden entstanden ist bleibt dabei beim Kunden.
Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, behalten wir uns vor, Ihnen einen qualitativ gleichwertigen Artikel zu senden (Ersatzartikel). Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, den Artikel in den Rückstand zu nehmen oder uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen. Wir teilen Ihnen die Aufnahme in den Rückstand mit.
6. Verpackungsverordnung
Gemäß Verpackungsverordnung nehmen wir Transport- und Umverpackungen zurück, um diese einer fachgerechten Verwertung bzw. Entsorgung zuzuführen. Verpackungsrücksendungen müssen uns in jedem Falle frachtkostenfrei erreichen. Bei nicht freigemachten Sendungen behalten wir uns die Verweigerung der Annahme vor.
7. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. Im Zurücknahmeverlangen bzw. in der Zurücknahme der Kaufsache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen als unser Treuhänder einzuziehen. Er hat die eingezogenen Beträge, soweit unsere Forderungen fällig sind, sofort an uns abzuführen.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
8. Beanstandungen und Gewährleistung
Beanstandungen setzten voraus, dass der Kunde seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachkommt. Beanstandungen können nur unverzüglich, maximal binnen einer Woche nach Anlieferung und vor Verwendung der Ware und wenn die Möglichkeit der sofortigen Nachprüfung durch uns gegeben ist, schriftlich, unter genauer Bezeichnung der Beanstandung, geltend gemacht werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Ware nicht an den Kunden unmittelbar, sondern an einen vom Kunden benannten Dritten ausgehändigt wird oder der Kunde die Ware seinerseits weiterleitet. Zeigt sich ein versteckter Mangel, so muss ebenfalls unverzüglich und binnen maximal einer Woche nach der Entdeckung des Mangels gerügt werden.
Wir leisten Gewähr für diejenigen Gegenstände, die wegen fehlerhaften Materials unbrauchbar, bzw. in ihrer Verwendung erheblich beeinträchtigt sind. Handelsüblich zulässige oder technisch unvermeidbare Schwankungen in Beschaffenheit und Aussehen der Ware berechtigen nicht zur Mängelrüge. Für Schäden, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung/Gebrauch oder Behandlung/Bedienung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage/Anschluss bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung oder Gewalteinwirkung zurückzuführen sind, können wir keine Gewährleistung übernehmen. Ungeachtet einer evtl. Mängelrüge ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Bei Transportschäden vor der Abnahme und der Entladung der Ware ist eine sofortige Schadensaufnahme durch Bahn, Post, Spediteur usw. zu veranlassen, und es ist eine schriftliche Bescheinigung von der schadensaufnehmenden Stelle einzuholen. Insoweit evtl. anfallende Kosten trägt die unterliegende Partei. Für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Dritte hat der Kunde einzustehen.
Die Gewährleistung beträgt 24 Monate, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Sie gilt ab Lieferdatum.
Bei berechtigten Beanstandungen (Mängelrügen) steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl entweder den Mangel in angemessener Frist zu beseitigen oder kostenlos Ersatz zu leisten oder bei Nichterfüllung die Ware unter Gutschrift des berechneten Betrages zurückzunehmen.
Sonstige Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Schadensersatz, die nicht die gelieferte Ware selbst betreffen, stehen dem Kunden weder gegen unsere Vertreter und Erfüllungshilfen noch gegen uns zu. Dieses gilt nicht, soweit uns oder unseren Vertretern und Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird, jedoch beschränkt sich auch insoweit unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
Wir gewähren auf alle mit unseren Markennamen ALAN, ALBRECHT und MIDLAND gekennzeichneten Produkte eine Garantie von 24 Monaten. Die genauen Garantiebedingungen, Fristen usw. entnehmen Sie bitte den Unterlagen, die dem Produkt beiliegen. Ein Garantieanspruch besteht in jedem Fall aber nur, wenn mit der Geltendmachung der Lieferschein und die Rechnungskopie bzw. der Kaufbeleg vorgelegt wird. Ausgenommen von der Garantie sind Akkus, Batterien und Verschleißteile, sowie Senderendstufen und Beleuchtungsmittel. Bei dem Verkauf von gebrauchten Artikeln (B-Ware) reduziert sich die Garantiezeit auf 1 Jahr.
Wir behalten uns vor, Reparaturen an externe, von uns autorisierte Servicestellen weiterzugeben. Eventuelle Garantieansprüche bleiben davon unberührt. Wir informieren Sie über den jeweiligen Partner, damit Sie das Produkt, um Zeit- und Kosten zu sparen, auch direkt zu der Servicestelle einschicken können.
Waren, welche von uns speziell für den Kunden bezogen oder angefertigt werden oder wurden, gelten als Sonderbestellung; für diese übernehmen wir keine Garantie.
Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf die Beschaffenheit der Produkte, nicht auf Folgeschäden, Verlust oder mutwillige Beschädigung.
Für Rechte und Ansprüche des Kunden bei Mängeln, die nicht von der Garantie erfasst werden, gelten die obigen Gewährleistungsregelungen.
9. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in diesen AGB vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Die Begrenzung gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Rückgaben
Soweit keine vertragliche oder gesetzliche Pflicht besteht, wird von uns gelieferte Ware nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einwandfreiem Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten sowie sonstigen evtl. Nebenkosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10% Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sonderbestellungen sind stets von der Möglichkeit der Rückgabe ausgeschlossen. Das Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen bleibt davon unberührt.
11. Gesetzliche Bestimmungen
Funkgeräte dürfen in den einzelnen EU-Staaten nur betrieben werden, wenn sie über entsprechend den EU-Richtlinien und -Normen gültige Kennzeichnungen verfügen und für das entsprechende Land keine Einschränkungen bestehen. Bei Weiterverkauf ist der Kunde verpflichtet, gesetzlich bestehende Einschränkungen dem Käufer ausführlich und gesondert mitzuteilen. Ein Verstoß hiergegen kann strafbar sein.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Sitz unserer Gesellschaft. Gerichtsstand ist Offenbach am Main. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
13. Urheberrecht
Unsere Kataloge, Leporellos, Preislisten, Bedienungsanleitungen, Service-Infos, Werbe-/Anwendungsfotos, Internetauftritt und dessen Inhalte, Piktogramme, Logos, Skizzen sowie sämtliche Werbe- und Informationsschriften unterliegen dem Urheberrecht. Die Vervielfältigung, auch nur auszugsweise, ist genehmigungspflichtig.
Alan Electronics GmbH, Stand: März 2011




















